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   BSG, 13.05.2009 - B 13 R 127/09 B   

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BSG, 13.05.2009 - B 13 R 127/09 B (https://dejure.org/2009,52137)
BSG, Entscheidung vom 13.05.2009 - B 13 R 127/09 B (https://dejure.org/2009,52137)
BSG, Entscheidung vom 13. Mai 2009 - B 13 R 127/09 B (https://dejure.org/2009,52137)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Konstanz - S 4 R 2525/04
  • LSG Baden-Württemberg - L 2 R 3144/06
  • BSG, 13.05.2009 - B 13 R 127/09 B
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 31.03.1993 - 13 BJ 215/92

    Rentenzahlung - Berufung - Nachzahlung

    Auszug aus BSG, 13.05.2009 - B 13 R 127/09 B
    Die Klägerin lässt insoweit unbeachtet, dass eine Rechtsfrage, auch wenn sie für eine bestimmte Fallkonstellation höchstrichterlich - vermeintlich - noch nicht entschieden worden ist, gleichwohl keiner höchstrichterlichen Klärung mehr bedarf, wenn die bereits vorhandene Rechtsprechung hinreichende Anhaltspunkte für deren Beantwortung gibt (vgl Senatsbeschluss vom 31.3.1993, SozR 3-1500 § 146 Nr. 2 S 6).
  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 13.05.2009 - B 13 R 127/09 B
    7 Wird - wie vorliegend - die Verfassungsmäßigkeit einer Regelung geltend gemacht, muss unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BSG und des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) im Einzelnen dargelegt werden, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Verfassungsmäßigkeit umstritten ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 11; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34; BSG vom 27.3.2006 - B 12 KR 80/05 B, Juris RdNr 4).
  • BSG, 26.06.2006 - B 13 R 153/06 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 13.05.2009 - B 13 R 127/09 B
    Die vereinzelten, unvollständigen Hinweise auf die Gestaltung des Sachverhalts und die Darlegung einer vom LSG abweichenden Rechtsansicht ersetzt eine nachvollziehbare Schilderung des für die Entscheidung erheblichen Sachverhalts nicht; es ist nicht Aufgabe des Revisionsgerichts, sich im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde die maßgeblichen Tatsachen aus den Akten oder dem angegriffenen Urteil selbst herauszusuchen (vgl Senatsbeschluss vom 26.6.2006 - B 13 R 153/06 B, Juris RdNr 9 mwN).
  • BSG, 22.08.1975 - 11 BA 8/75

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit -

    Auszug aus BSG, 13.05.2009 - B 13 R 127/09 B
    7 Wird - wie vorliegend - die Verfassungsmäßigkeit einer Regelung geltend gemacht, muss unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BSG und des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) im Einzelnen dargelegt werden, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Verfassungsmäßigkeit umstritten ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 11; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34; BSG vom 27.3.2006 - B 12 KR 80/05 B, Juris RdNr 4).
  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

    Auszug aus BSG, 13.05.2009 - B 13 R 127/09 B
    Der Beschwerdeführer muss daher anhand des anwendbaren Rechts sowie unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung aufzeigen, welche Fragen sich stellen, dass diese Fragen noch nicht geklärt sind, weshalb eine Klärung dieser Rechtsfragen aus Gründen der Rechtseinheit oder der Fortbildung des Rechts erforderlich ist und dass das angestrebte Revisionsverfahren eine derartige Klärung erwarten lässt (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17 und § 160a Nr. 7, 11, 13, 31, 39, 59, 65).
  • BSG, 27.03.2006 - B 12 KR 80/05 B

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im sozialgerichtlichen

    Auszug aus BSG, 13.05.2009 - B 13 R 127/09 B
    7 Wird - wie vorliegend - die Verfassungsmäßigkeit einer Regelung geltend gemacht, muss unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BSG und des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) im Einzelnen dargelegt werden, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Verfassungsmäßigkeit umstritten ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 11; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34; BSG vom 27.3.2006 - B 12 KR 80/05 B, Juris RdNr 4).
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